Dorferneuerung Fördermöglichkeiten

Mittwoch, 29. November 2017

Fördermöglichkeiten für private Eigentümer und Unternehmen in der Dorferneuerung

Die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung und Belebung der Ortskerne. Daher stellt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben in der Dorferneuerung Huisheim II unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin privaten Grundstücks- und Hauseigentümern Fördermittel zur Verfügung.

Gefördert werden können bei Gebäuden z.B. dorfgerechte Umbaumaßnahmen, die Erhaltung, Umnutzung und dorfgerechte Gestaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie energiesparende Maßnahmen. Ebenso können Maßnahmen der energetischen Sanierung mit gestalterischer Aufwertung und unter Umständen auch Abbrüche mit anschließendem Neubau dorfgerechter Gebäude, die sich dem gewachsenen Ortsbild anpassen, gefördert werden.

Zudem gibt es Fördermöglichkeiten für die dorfgemäße Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen.

Eine Förderung erhalten können nun auch Kleinstunternehmen der Grundversorgung, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Gefördert werden können Unternehmen zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs (z.B. Bäckerei, Konditorei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Getränkemarkt, Dorfladen, etc…) als auch Unternehmen zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden Bedarfs (z.B. Schreinerei, Schornsteinfeger, Installateur, Floristik, Gesundheitspflegedienstleistungen, Fachgeschäfte, etc…).“

Für alle Maßnahmen gilt, dass sie den Zielen der Planungen zur Dorferneuerung entsprechen müssen.

Wenn Sie also auf Ihrem Grundstück in den Altortbereichen des Gemeindegebietes Huisheim solche Vorhaben umsetzen wollen, können Sie sich gerne an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Huisheim II, Alexander Mayr, Tel. 08282/92-291, beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben wenden. Beim ALE Schwaben wird dann geprüft, ob für Ihr Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Privatförderung vorliegen.

Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie vor Beginn der Maßnahme, also auch vor der Auftragsvergabe, vom ALE Schwaben die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten haben.

Nutzen Sie die Fördermittel, die die Dorferneuerung Ihnen bietet und sprechen Sie uns bei Interesse an.